Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.10.1993

Geschäftszahl

92/09/0318

Rechtssatz

Aus Paragraph 114, Absatz 5, Krnt DienstrechtsG läßt sich das Recht des Beamten auf unverzügliche Aufhebung der Suspendierung vor Abschluß des Disziplinarverfahrens bei Wegfall der für die Suspendierung maßgebenden Umstände ableiten.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

93/09/0077