Verwaltungsgerichtshof
11.10.1993
92/09/0318
Aus Paragraph 114, Absatz 5, Krnt DienstrechtsG läßt sich das Recht des Beamten auf unverzügliche Aufhebung der Suspendierung vor Abschluß des Disziplinarverfahrens bei Wegfall der für die Suspendierung maßgebenden Umstände ableiten.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/09/0077