Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.10.1993

Geschäftszahl

92/09/0318

Rechtssatz

Der für die Einleitung des Disziplinarverfahrens vor der Disziplinarkommission maßgebliche Zeitpunkt ist der der Zustellung des Einleitungsbeschlusses (Hinweis E 1.9.1988, 88/09/0064, E 25.6.1992, 91/09/0190).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

93/09/0077