Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.10.1993

Geschäftszahl

92/09/0318

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1928/79 E 17. Februar 1982 RS 1

Stammrechtssatz

Der VwGH hat bei Erfüllung seiner Rechtskontrollfunktion von der Rechts- und Sachlage zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides auszugehen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

93/09/0077