Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.02.1993

Geschäftszahl

92/09/0307

Rechtssatz

Es ist keinesfalls ausgeschlossen, daß ausländische Staatsbürger, die bei einer Firma in ihrem Heimatland nach den dortigen gesetzlichen Bestimmungen des Sozialrechtes und Abgabenrechtes ordnungsgemäß angemeldet sind, gleichzeitig auch in Österreich ein nach dem AuslBG bewilligungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eingehen können.