Verwaltungsgerichtshof
18.02.1993
92/09/0302
Ein Hinweis auf eine der antragstellenden Arbeitgeberin möglicherweise unterlaufene innerbetriebliche Fehldisposition stellt noch kein Vorbringen dar, aus welchem sich das Vorliegen der Voraussetzungen nach Paragraph 4, Absatz 6, ableiten ließe.