Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.02.1993

Geschäftszahl

92/09/0302

Rechtssatz

Ein Hinweis auf eine der antragstellenden Arbeitgeberin möglicherweise unterlaufene innerbetriebliche Fehldisposition stellt noch kein Vorbringen dar, aus welchem sich das Vorliegen der Voraussetzungen nach Paragraph 4, Absatz 6, ableiten ließe.