Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.02.1993

Geschäftszahl

92/09/0280

Rechtssatz

Die Auffassung, Volontäre iSd Paragraph 3, Absatz 5, AuslBG seien Personen, die "im Rahmen oder im Anschluß an eine Ausbildung" eine betriebliche Praxis erwerben und nicht bereits ausgebildete Facharbeiter, die lediglich mit neuen Techniken vertraut gemacht werden sollen, findet im Wortlaut des Paragraph 3, Absatz 5, AuslBG keine Deckung.