Verwaltungsgerichtshof
14.01.1993
92/09/0244
Eine Glaubhaftmachung mangelnden Verschuldens hinsichtlich einer Verwaltungsübertretung nach Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer eins, Litera b, AuslBG ist dem Besch, der als Gewerbetreibender verpflichtet ist, sich ua mit den Vorschriften betreffend die Ausländerbeschäftigung laufend vertraut zu machen, durch den bloßen Hinweis darauf, daß gegen ihn in früheren Jahren ein einschlägiges Verwaltungsstrafverfahren mit einer Einstellung geendet habe, nicht gelungen, hat er doch nicht einmal die Behauptung aufgestellt, ihm sei in diesem Zusammenhang eine unrichtige Rechtsauskunft erteilt worden.
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt
Am 14.1.1993 92/09/0245