Verwaltungsgerichtshof
18.03.1993
92/09/0230
GRS wie VwGH E 1993/02/18 92/09/0231 2
Auch die Tätigkeit von Volontären erfolgt gem § 3 Abs 5 AuslBG im Rahmen einer "Beschäftigung".Auch die Tätigkeit von Volontären erfolgt gem Paragraph 3, Absatz 5, AuslBG im Rahmen einer "Beschäftigung".