Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.03.1993

Geschäftszahl

92/09/0230

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/02/18 92/09/0231 2

Stammrechtssatz

Auch die Tätigkeit von Volontären erfolgt gem Paragraph 3, Absatz 5, AuslBG im Rahmen einer "Beschäftigung".