Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.09.1992

Geschäftszahl

92/09/0198

Rechtssatz

Wird ganz allgemein die Befangenheit des als Vertreter des Landeskonservators tätig gewordenen Sachverständigen auf Grund seiner dienstlichen Stellung bzw Beziehung geltend gemacht, so ist dies für sich alleine - wenn nicht besondere Umstände dargelegt werden - keinesfalls als wichtiger Grund iSd Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 4, AVG zu werten (Hinweis E 29.5.1980, 1491, 1492/79).