Verwaltungsgerichtshof
26.11.1992
92/09/0186
Weder die Meldung der Bundespolizeidirektion (über eine erfolgte Überprüfung von ausländischen Arbeitern auf einer Baustelle) noch die Anzeige des Landesarbeitsamtes stellt eine Verfolgungshandlung "von einer Behörde" iSd Paragraph 32, Absatz 2, VStG dar (Hinweis E 23.4.1992, 91/09/0199).