Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.11.1992

Geschäftszahl

92/09/0186

Rechtssatz

Weder die Meldung der Bundespolizeidirektion (über eine erfolgte Überprüfung von ausländischen Arbeitern auf einer Baustelle) noch die Anzeige des Landesarbeitsamtes stellt eine Verfolgungshandlung "von einer Behörde" iSd Paragraph 32, Absatz 2, VStG dar (Hinweis E 23.4.1992, 91/09/0199).