Verwaltungsgerichtshof
25.09.1992
92/09/0071
GRS wie VwGH E 1990/09/20 86/07/0091 2
Es liegt im Wesen der freien Beweiswürdigung, daß weitere Beweisanträge nicht mehr berücksichtigt werden müssen, wenn sich die Verwaltungsbehörde auf Grund der bisher vorliegenden Beweise ein klares Bild über die maßgebenden Sachverhaltsmomente machen konnte.