Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.1992

Geschäftszahl

92/09/0054

Rechtssatz

Die Berufungsbehörde ist nicht daran gehindert, allenfalls den Schuldspruch des erstinstanzlichen Straferkenntnisses (hier: in einer Angelegenheit betreffend Übertretung nach dem AuslBG) durch Aufnahme der verba legalia hinsichtlich des Fehlens einer gültigen Arbeitserlaubnis zu ergänzen

(Hinweis E 23.4.1992, 92/09/0011).

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

92/09/0150 E 25. September 1992

92/09/0163 E 25. September 1992

92/09/0178 E 25. September 1992

92/09/0278 E 14. Jänner 1993