Verwaltungsgerichtshof
16.07.1992
92/09/0052
GRS wie VwGH E 1991/10/30 91/09/0124 4
Auch im Bereich des VStG gilt das sogenannte "Doppelverwertungsverbot", welches besagt, daß Merkmale, die die Strafdrohung bestimmen bzw Tatbestandsmerkmale sind, nicht noch zusätzlich als Strafzumessungsgründe berücksichtigt werden dürfen