Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.1992

Geschäftszahl

92/09/0043

Rechtssatz

Das Verschulden einer geeigneten und ordentlich überwachten Angestellten eines Rechtsanwaltes stellt regelmäßig einen tauglichen Wiedereinsetzungsgrund dar (Hinweis Pichler, Zur Wiedereinsetzungspraxis des Verwaltungsgerichtshofes, AnwBl 1990, 178 ff).