Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.09.1992

Geschäftszahl

92/09/0025

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/22 90/08/0021 1

Stammrechtssatz

Im Verfahren vor dem VwGH erfolgt die Prüfung des angefochtenen Bescheides gem Paragraph 41, Absatz eins, VwGG ausschließlich auf Grund des von der belBeh angenommenen Sachverhaltes. Es ist dem VwGH verwehrt, Tatsachen, die erst im Beschwerdeverfahren neu vorgebracht werden, zu berücksichtigen.