Verwaltungsgerichtshof
29.09.1992
92/09/0025
GRS wie VwGH E 1990/05/22 90/08/0021 1
Im Verfahren vor dem VwGH erfolgt die Prüfung des angefochtenen Bescheides gem Paragraph 41, Absatz eins, VwGG ausschließlich auf Grund des von der belBeh angenommenen Sachverhaltes. Es ist dem VwGH verwehrt, Tatsachen, die erst im Beschwerdeverfahren neu vorgebracht werden, zu berücksichtigen.