Verwaltungsgerichtshof
25.09.1992
92/09/0017
GRS wie VwGH E 1990/11/20 90/18/0148 3
Ein Rechtssatz, über eine im Konkurs befindliche und einer Verwaltungsübertretung schuldig erkannte Person dürfe allein deshalb keine Geldstrafe verhängt werden, weil sonst gegen diese Person die Ersatzfreiheitsstrafe zu vollziehen wäre, besteht nicht.