Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.05.1992

Geschäftszahl

92/09/0015

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/15 89/02/0051 1

Stammrechtssatz

Eine Beschuldigtenvernehmung samt Vorhalt der Anzeige und eine Zeugeneinvernahme sind als taugliche Verfolgungshandlungen anzusehen.