Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.09.1992

Geschäftszahl

92/08/0176

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1992/07/07 92/08/0126 1

Stammrechtssatz

Die Angabe des Tages der Zustellung eines Bescheides mit dem Tag seiner - möglicherweise unrichtigen - Datierung ist nicht offenkundig unrichtig oder widersprüchlich und bindet daher den VwGH bei Prüfung der Rechtzeitigkeit des Wiedereinsetzungsantrages vergleiche E 16.6.1992, 92/11/0033).

Beachte

Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):

96/08/0406 B VS 24. November 1998 VwSlg 15035 A/1998 RS 5; (RIS: abwh)