Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.07.1992

Geschäftszahl

92/08/0126

Rechtssatz

Die Angabe des Tages der Zustellung eines Bescheides mit dem Tag seiner - möglicherweise unrichtigen - Datierung ist nicht offenkundig unrichtig oder widersprüchlich und bindet daher den VwGH bei Prüfung der Rechtzeitigkeit des Wiedereinsetzungsantrages vergleiche E 16.6.1992, 92/11/0033).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

92/08/0127

Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):

96/08/0406 B VS 24. November 1998 VwSlg 15035 A/1998 RS 5; (RIS: abwh)