Verwaltungsgerichtshof
17.11.1992
92/08/0101
Erklärt der Arbeitssuchende beim Vorstellungsgespräch über eine formlose Zusage einer alsbaldigen Einstellung als Bus-Chauffeur zu verfügen und diese Beschäftigung einer Beschäftigung als LKW-Chauffeur vorzuziehen, entspricht dieses Verhalten dem Tatbestand der Vereitelung iSd Paragraph 10, Absatz eins, AlVG.