Unter angemessener Entlohnung iSd § 9 Abs 2 AlVG ist das kollektivvertragliche Entgelt zu verstehen (Hinweis E 23.5.1989, 88/08/0161).Unter angemessener Entlohnung iSd Paragraph 9, Absatz 2, AlVG ist das kollektivvertragliche Entgelt zu verstehen (Hinweis E 23.5.1989, 88/08/0161).