Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.05.1992

Geschäftszahl

92/08/0051

Rechtssatz

Unter angemessener Entlohnung iSd Paragraph 9, Absatz 2, AlVG ist das kollektivvertragliche Entgelt zu verstehen (Hinweis E 23.5.1989, 88/08/0161).