Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.10.1992

Geschäftszahl

92/08/0042

Rechtssatz

Die Vereitelung iSd Paragraph 10, Absatz eins, AlVG verlangt ein vorsätzliches Handeln des Vermittelten, wobei bedingter Vorsatz (dolus eventualis) genügt. Ein bloß fahrlässiges Handeln, also die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt, reicht zur Verwirklichung dieses Tatbestandes hingegen nicht hin.