Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.07.1992

Geschäftszahl

92/08/0018

Rechtssatz

AusfzF der Mitwirkungspflicht hinsichtlich ziffernmäßiger Präzisierung und Beweises des Einkommens des Ehegatten im Verfahren über die Berufung gegen die Rückforderung von Notstandshilfe.