Verwaltungsgerichtshof
26.04.1995
92/07/0204
GRS wie VwGH E 1992/09/22 90/07/0164 3
Die Gesetzmäßigkeit der Abfindung kann nicht an Einzelvergleichen, sondern nur am Ergebnis der Gegenüberstellung der Gesamtabfindung mit dem gesamten Altbestand gemessen werden (Hinweis E 8.3.1988, 87/07/0093 2).