Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.04.1995

Geschäftszahl

92/07/0197

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/02/21 92/07/0178 3

Stammrechtssatz

Zwischen der Bewilligung eines Vorhabens und dem Begehren eines Betroffenen auf Beseitigung des allenfalls wasserrechtlich Bewilligten und Ausgeführten herrscht nicht Identität der Sache iSd Paragraph 68, Absatz eins, AVG; das Vorliegen einer wasserrechtlichen Bewilligung für eine Maßnahme oder Anlage begründet ein Hindernis nur für den Erfolg, nicht aber für die Zulässigkeit eines auf Paragraph 138, WRG 1959 gestützten Abhilfebegehrens. Der Betroffene hat jedenfalls ein Recht auf meritorischen Abspruch über sein Begehren.