Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.06.1995

Geschäftszahl

92/07/0195

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/19/0233 E 15. April 1991 RS 2

Stammrechtssatz

Durch die bloße Zustellung eines Bescheides kann die Parteistellung und damit das Recht zur Einbringung der Berufung nicht begründet werden.