Verwaltungsgerichtshof
13.12.1994
92/07/0193
GRS wie VwGH E 1994/05/19 90/07/0163 4
Der VwGH kann nicht auf Beschwerdeausführungen eingehen, soweit sie sich auf eine Angelegenheit beziehen, die nicht Gegenstand der im angefochtenen Bescheid erledigten Verwaltungssache war.