Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.12.1992

Geschäftszahl

92/07/0181

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/14/0103 E 19. Februar 1985 RS 5

Stammrechtssatz

Enthält die Beschwerde entgegen der Bestimmung des Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 4, VwGG keine Angabe der Beschwerdepunkte, so kann sie dennoch in sachliche Behandlung genommen werden, allerdings allein deshalb, wenn sich die Beschwerdepunkte aus den Beschwerdegründen ableiten lassen.