Verwaltungsgerichtshof
01.12.1992
92/07/0181
GRS wie 84/14/0103 E 19. Februar 1985 RS 5
Enthält die Beschwerde entgegen der Bestimmung des Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 4, VwGG keine Angabe der Beschwerdepunkte, so kann sie dennoch in sachliche Behandlung genommen werden, allerdings allein deshalb, wenn sich die Beschwerdepunkte aus den Beschwerdegründen ableiten lassen.