Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.03.1995

Geschäftszahl

92/07/0162

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1990/10/22 90/10/0163 1

Stammrechtssatz

Eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung über den Instanzenzug kann in einem Verfahren betreffend die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem Paragraph 71, Absatz eins, Litera b, AVG von Bedeutung sein.