Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.03.1995

Geschäftszahl

92/07/0162

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/10/17 90/01/0068 2

Stammrechtssatz

Die teilweise unrichtige Zitierung der angewendeten Gesetzesbestimmung, für sich allein betrachtet, belastet den Bescheid noch nicht mit Rechtswidrigkeit.