Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.03.1995

Geschäftszahl

92/07/0162

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/04/0129 E 30. Oktober 1981 VwSlg 10591/A RS 2

Stammrechtssatz

Ein von einer unzuständigen Behörde erlassener Bescheid ist rechtswidrig und von der Berufungsbehörde von Amts wegen aufzuheben.