Verwaltungsgerichtshof
14.03.1995
92/07/0162
GRS wie 81/04/0129 E 30. Oktober 1981 VwSlg 10591/A RS 2
Ein von einer unzuständigen Behörde erlassener Bescheid ist rechtswidrig und von der Berufungsbehörde von Amts wegen aufzuheben.