Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.03.1995

Geschäftszahl

92/07/0162

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3011/52 E 11. Februar 1954 VwSlg 3300 A/1954 RS 2

Stammrechtssatz

Die Zuständigkeit einer Behörde richtet sich nach der verfahrensrechtlichen Lage im Zeitpunkt der Bescheiderlassung.