Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.07.1994

Geschäftszahl

92/07/0160

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/06/22 93/07/0058 2

Stammrechtssatz

Die - wenn auch durch Gutachten sachlich untermauerten - Interessen Fischereiberechtigter können die Versagung eines wasserrechtlich zu bewilligenden Projektes auch dann nicht rechtfertigen, wenn dies deren einzig wirksamen Schutz bedeutete.