Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.07.1994

Geschäftszahl

92/07/0160

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/06/22 93/07/0058 3

Stammrechtssatz

Paragraph 15, Absatz eins, WRG erlegt den Fischereiberechtigten selbst die Obliegenheit auf, dem projektierten Vorhaben mit solchen konkretisierten Vorschlägen zu begegnen, die sich nach Maßgabe des Paragraph 15, Absatz eins, Satz 2 WRG dazu eignen, in die Bewilligung des beantragten Vorhabens durch Vorschreibung von Auflagen Eingang zu finden.