Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.07.1994

Geschäftszahl

92/07/0154

Rechtssatz

Ist durch bloße Sicherungsmaßnahmen eine Sanierung der Deponie nicht zu erreichen, sondern nur durch eine Beseitigung des Gefahrenpotentials, so kommt ein Sicherungsauftrag nach Paragraph 138, Absatz eins, Litera b, WRG 1959 nicht in Betracht.