Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.07.1994

Geschäftszahl

92/07/0154

Rechtssatz

Paragraph 22, Absatz eins, WRG 1959 verlangt für den Konsensübergang den Erwerb des Eigentums an der Liegenschaft oder der Betriebsanlage.