Verwaltungsgerichtshof
20.07.1995
92/07/0144
Das Gutachten eines wasserbautechnischen Amtssachverständigen ist für den VwGH dann nicht schlüssig, wenn dieser eine verstärkte Gefährdung des Grundwassers durch die geplante Erweiterung einer schon bestehender Naßbaggerung prognostiziert, obwohl mangels entsprechender Erhebungen der tatsächlichen Verhältnisse nicht einmal gesichert feststeht, ob bereits eine entsprechende Abdichtung zwischen Teich und Grundwasser erfolgt ist und deshalb die Vertiefung des Teichs zu einer Verschlechterung der Qualität des Grundwassers führen würde.