Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.10.1994

Geschäftszahl

92/07/0097

Rechtssatz

Weder gewerbebehördliche Genehmigungsbescheide noch ein nach Paragraph 31 a, Absatz 6, WRG in der Fassung BGBl 1969/207 ergangener Bewilligungsbescheid können eine nach Paragraph 32, Absatz 2, Litera c, WRG erforderliche wasserrechtliche Bewilligung für die Vornahme von Baggerungen im Grundwasserschwankungsbereich ersetzen.