Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.10.1994

Geschäftszahl

92/07/0097

Rechtssatz

Da der höchste Grundwasserspiegel (der von der Wasserrechtsbehörde zur Beantwortung der Frage, ob eine - bewilligungspflichtige - Baggerung im Grundwasserschwankungsbereich erfolgt, festzustellen ist) kein durch eine Momentaufnahme ermittelbarer Wert ist, bedarf es zu seiner Erforschung keines Ortsaugenscheins.