Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.10.1994

Geschäftszahl

92/07/0097

Rechtssatz

Es ist nicht rechtswidrig, daß die Wasserrechtsbehörde zur Feststellung, ob eine - bewilligungspflichtige - Baggerung im Grundwasserschwankungsbereich oder eine Baggerung außerhalb eines solchen erfolgt, als höchsten Grundwasserspiegel den hundertjährigen heranzieht.