Verwaltungsgerichtshof
25.10.1994
92/07/0097
Es ist nicht rechtswidrig, daß die Wasserrechtsbehörde zur Feststellung, ob eine - bewilligungspflichtige - Baggerung im Grundwasserschwankungsbereich oder eine Baggerung außerhalb eines solchen erfolgt, als höchsten Grundwasserspiegel den hundertjährigen heranzieht.