Verwaltungsgerichtshof
25.10.1994
92/07/0097
GRS wie VwGH E 1991/02/12 90/07/0128 1
Unter einer "eigenmächtigen Neuerung" iSd Paragraph 138, Absatz eins, WRG ist die Errichtung von Anlagen oder die Setzung von Maßnahmen zu verstehen, für die eine wasserrechtliche Bewilligung - sofern sie dieser überhaupt zugänglich sind - einzuholen gewesen wäre, eine solcher aber nicht erwirkt wurde
(Hinweis E 21.12.1989, 89/07/0105).