Verwaltungsgerichtshof
13.12.1994
92/07/0073
GRS wie VwGH E 1994/07/28 93/07/0155 1
Ein Anspruch auf eine bestimmte Benutzung eines Abfindungsgrundstückes besteht grundsätzlich nicht (Hinweis E 18.2.1986, 84/07/0063).