Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.12.1994

Geschäftszahl

92/07/0073

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/07/28 93/07/0155 1

Stammrechtssatz

Ein Anspruch auf eine bestimmte Benutzung eines Abfindungsgrundstückes besteht grundsätzlich nicht (Hinweis E 18.2.1986, 84/07/0063).