Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.12.1994

Geschäftszahl

92/07/0073

Rechtssatz

Mit dem bloßen Hinweis auf eingetretene Bonitätsverschlechterungen bei sechs Prozent der Abfindungsflächen wird der behauptete Abfall des erzielbaren Betriebserfolges nicht einsichtig dargestellt.