Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.01.1993

Geschäftszahl

92/07/0071

Rechtssatz

Ob die Präjudizialität der Entscheidung gegeben ist, hat die zur Hauptfragenentscheidung zuständige Behörde anhand der diesen Verfahrensgegenstand betreffenden Verwaltungsvorschriften zu prüfen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

92/07/0072