Verwaltungsgerichtshof
26.01.1993
92/07/0071
GRS wie 86/10/0129 E 15. September 1986 RS 1
Präjudiziell - und somit Vorfragenentscheidung im verfahrensrechtlich relevanten Sinn - ist nur eine Entscheidung, die eine Rechtsfrage betrifft, deren Beantwortung für die Hauptfragenentscheidung unabdingbar, dh eine notwendige Grundlage ist, und die diese Rechtsfrage in einer die Verwaltungsbehörde bindenden Weise regelt (Hinweis E 22.4.1986, 86/07/0001).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/07/0072