Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.01.1993

Geschäftszahl

92/07/0071

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/10/0129 E 15. September 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Präjudiziell - und somit Vorfragenentscheidung im verfahrensrechtlich relevanten Sinn - ist nur eine Entscheidung, die eine Rechtsfrage betrifft, deren Beantwortung für die Hauptfragenentscheidung unabdingbar, dh eine notwendige Grundlage ist, und die diese Rechtsfrage in einer die Verwaltungsbehörde bindenden Weise regelt (Hinweis E 22.4.1986, 86/07/0001).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

92/07/0072