Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.05.1994

Geschäftszahl

92/07/0070

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/04/19 90/07/0074 2

Stammrechtssatz

Bescheide sind innerhalb der Grenzen der Rechtskraft verbindlich und binden die Verwaltungsbehörden, auch wenn sie rechtswidrig sind.