Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.05.1994

Geschäftszahl

92/07/0067

Rechtssatz

Die mit der Befolgung eines bescheidmäßig erteilten Auftrages verbundenen tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten begründen die Undurchführbarkeit des Bescheides iSd Paragraph 68, Absatz 4, Ziffer 3, AVG noch nicht.