Verwaltungsgerichtshof
19.05.1994
92/07/0067
Die mit der Befolgung eines bescheidmäßig erteilten Auftrages verbundenen tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten begründen die Undurchführbarkeit des Bescheides iSd Paragraph 68, Absatz 4, Ziffer 3, AVG noch nicht.