Verwaltungsgerichtshof
15.12.1992
92/07/0058
Eine rechtliche Veränderung an einem Nutzungsrecht stellt auch eine von den Bestimmungen der Regulierungsurkunde abweichende Abkoppelung der Verpflichtung zur Entrichtung der Gegenleistung von der holzbezugsberechtigten Liegenschaft dar.