Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.12.1992

Geschäftszahl

92/07/0058

Rechtssatz

Eine rechtliche Veränderung an einem Nutzungsrecht stellt auch eine von den Bestimmungen der Regulierungsurkunde abweichende Abkoppelung der Verpflichtung zur Entrichtung der Gegenleistung von der holzbezugsberechtigten Liegenschaft dar.