Verwaltungsgerichtshof
31.03.1992
92/07/0053
GRS wie 89/01/0191 B 21. Juni 1989 RS 1
Ist zufolge Devolution die Zuständigkeit auf die Oberbehörde übergegangen, dann bedarf es keiner gesonderten bescheidmäßigen Feststellung der Zuständigkeit der Oberbehörde, sondern hat diese vielmehr die Pflicht zur Entscheidung in der konkreten Verwaltungssache selbst.